 |
- Bei den Baudenkmalen nach §5 DSchG handelt es sich um die Kirche einschließlich Kirchenareal und dem Kleinen Gesellschaftshaus am Ehmschen 2.
- Unbestätigt ist zur Zeit, ob das Landshaus Schefe (Ofterdinger Park), Haupstraße 17, ebenfalls dem § zuzuordnen ist.
- Klicken Sie auf ein Bild, um es in voller Größe zu sehen.
|
|